Bis Merlin 18 ist es standardmäßig vorgesehen, dass der Ausführungs-Sicherheitseinbehalt (SEB-A) beim Erstellen von Zwischenrechnungen vom Nettobetrag abgezogen wird. Mit Merlin 19 können Sie im Menüpunkt Grundeinstellungen festzulegen, ob der SEB-A vom Bruttobetrag oder vom Nettobetrag der zu erstellenden Zwischenrechnung(en) abgezogen werden soll. Diese Einstellung gilt für die erste Zwischenrechnung einer Rechnungskette. Wenn Sie weitere Zwischenrechnungen erstellen, übernehmen diese Zwischenrechnungen die Einstellung der jeweiligen Vorgängerrechnung.
Wenn Sie folgende Einstellung vornehmen, wird in Ihren Zwischenrechnungen der SEB-A vom Nettobetrag abgezogen:
Beispiel
Die nachfolgend abgebildete Rechnung zeigt beispielhaft den Abzug des SEB-A vom Nettobetrag: