Positionen im EFB 223 ausgleichen

Der Preis, der sich kalkulatorisch in einer EFB-Urkalkulation ergibt, besteht aus den Preisanteilen "Löhne", "Stoffe", "Geräte" und "Sonstiges" (Siehe Kap. Aufbau von EFB-Urkalkulationen). Dieser Preis weicht in der Regel vom kalkulierten Preis der entsprechenden Position des zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses ab. Es entsteht ein sogenannter "Überlauf", den Sie ausgleichen müssen.

Damit der "Überlauf" einer Position den Wert "0,00" ergibt, ist es erforderlich, die Kosten dieser Position folgendermaßen auszugleichen:

Zum Ausgleichen des "Überlaufs" von Positionen haben Sie in Merlin 19 folgende Möglichkeiten:

  1. Im Fenster 223: Ang.: Preisanteile der Kostenarten ausgleichen
  2. Im Fenster EFB-Urkalkulation zum Angebot Datenfelder individuell bearbeiten/anpassen

1. Möglichkeit: Preisanteile der Kostenarten ausgleichen

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Schaltflächen zum Ausgleichen einer EFB-Urkalkulation aufgeführt und beschrieben:

 

Schaltflächen-Symbol

Bezeichnung der Schaltfläche

Beschreibung/Funktion

Ausgleich über Löhne

Erhöhung/Verringerung der Tätigkeitsminuten und damit der Lohnkosten.

Ausgleich über Stoffe

Erhöhung/Verringerung der pauschalen Stoffkosten.

Ausgleich über Geräte

Erhöhung/Verringerung der Beträge der Gerätekosten.

Ausgleich über Sonstiges

Erhöhung/Verringerung der Beträge der sonstigen Kosten.

Ausgleich anteilig nach Kostenarten

Anteilige Erhöhung/Verringerung mehrerer Preisanteile zugleich.

Tab.: Ausgleichs-Schaltflächen in EFB-Urkalkulationen

 

Hinweis: Bei großen "Überlauf"-Beträgen ist es möglich, dass nach dem Setzen der Tätigkeitsminuten auf den Wert "0,00" ein "Überlauf" übrig bleibt. Dieser muss über die verbleibenden drei Kostenarten ("Stoffe", "Geräte" oder "Sonstiges") reduziert werden.

 

Hinweis: Es ist nicht immer möglich, mit Hilfe der Ausgleichs-Schaltflächen alle Überläufe auf "0,00" zu setzen. Wenn z.B. ein einzelner Objektartikel so teuer ist, dass dieser für eine/mehrere EFB-Urkalkulation/-en einen "Überlauf" erzeugt, dann müssen Sie in der jeweiligen EFB-Urkalkulation eine Änderung vornehmen (2. Möglichkeit).

 

2. Möglichkeit: Datenfelder individuell bearbeiten/anpassen

Um z.B. den Einheitspreis (E.P.) eines Objektartikels in einer EFB-Urkalkulation anzupassen, gehen Sie wie folgt vor:

Die grünen Schaltflächen sind Ausgleichs-Schaltflächen. Wenn Sie eine grüne Schaltfläche zum Ausgleichen eines verbliebenen "Überlaufs" benutzen, versucht Merlin 19 diesen Überlauf über das zur (grünen) Schaltfläche gehörende Datenfeld auszugleichen.

 

Hinweise:

1. Die EFB-Urkalkulationen, das EFB 221 und das EFB 223 sind miteinander verkoppelt. Jede Änderung in einem dieser Bereiche wirkt sich unmittelbar auch auf andere Bereiche aus.

2. Führen Sie Änderungen im EFB 221 (z.B. an den Zuschlägen oder am Mittellohn) durch, bevor Sie damit beginnen im EFB 223 oder in den EFB-Urkalkulationen die einzelnen Positionen auszugleichen.

3. Mit Hilfe der Ausgleichs-Schaltflächen wird ein rein kalkulatorischer Ausgleich durchgeführt. Es könnte z.B. der Fall eintreten, dass durch das Ausgleichen eines "Überlaufs" eine übermäßig starke Reduzierung der Tätigkeitsminuten erfolgt, die in der Praxis nicht haltbar ist. Führen Sie daher bitte stets auch eine fachliche Prüfung des Ergebnisses (des Ausgleichs von EFB-Urkalkulationen) durch.