MwSt.-Betrag einer Folgerechnung ausweisen

Bisher wurden bei der Rechnungsstellung in Merlin in Folgerechnungen (z.B.: 2. Zwischenrechnung, Schlussrechnung) folgende Mehrwertsteuerbeträge aufgeführt:

Die Druckvorlage für Rechnungen (rechnung.rtf) wurde überarbeitet.

Ab Merlin 20 können Sie in Folgerechnungen zusätzlich auch den Mehrwertsteuerbetrag der "Restsumme" ausweisen lassen. Die "Restsumme" entspricht dem abgerechneten Betrag für die neu hinzugekommenen Leistungen. Um die betreffenden Details in einer Folgerechnung aufzuführen, steht Ihnen ab Merlin 20 im Menüpunkt Ausgangsrechnungen auf der Registerkarte Details die Option mit Vorgängerrechnungen zur Verfügung:

Die neue Option mit Vorgängerrechnungen können Sie nur dann anhaken, wenn die betreffende Folgerechnung den Status "unverschickt" hat.

Beispiel

Die nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft den Schlussteil der Druckvorschau einer Folgerechnung (hier: 2. Zwischenrechnung). Für die Vorgängerrechnung wurde eine Anzahlung erfasst. Die neue Option mit Vorgängerrechnungen wurde vor dem Rechnungsdruck aktiviert (angehakt):

Alle neue hinzugekommenen Rechnungsdetails sowie geänderte Bezeichnungen sind in diesem Folgerechnungs-Beispiel hervorgehoben (helle Darstellung). Bisher vorhandene Rechnungsdetails sind hier abgedunkelt dargestellt.